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Kurt Flecker hat Klage gegen KRONE verloren – Thema Riesenjoint

Posted in Gerichtssaal, Kronen Zeitung, Medienrecht by Pangloss on 18. September 2009

Landesgericht Wien.

(LG Wien, am 18. September 2009) Der mit Spannung erwartete Prozess rund um die Klage des ehemaligen steirischen Kulturlandesrates und nunmehrigen Landtagspräsidenten Dr. Kurt Flecker gegen die „Steirer KRONE“ lief etwas sehr müde. Keine Zeugen da. Alles vom Papier. Interessant aber, worum es geht: Um einen „Riesenjoint“.

Diesen „Riesenjoint“ hat nicht Dr. jur. Kurt Flecker geraucht: Nein. Er hat in seiner Funktion als Kulturchef des Landes Steiermark (für SPÖ) eine Projektsubvention genehmigt, die eine Ausstellung finanzierte, die – unter anderem – einen „Riesenjoint“ als Installation zeigte. Dagegen schrieb die „Kronen Zeitung“ (präziser: Steirer KRONE) an und kritisierte Flecker in Beiträgen am 5. Mai 2009 und 10. Mai 2009, dass er „500.000 Euro“ dafür gegeben hatte. Dagegen wehrte sich Kurt Flecker mit Klagen nach Medienrecht und Übler Nachrede.

Die Steirer Krone machte gegen die Kunstaktion Riesenjoint mobil. Jurist und Kulturlandesrat Kurt Flecker klagte die Krone. Der Anwalt der Krone obsiegt heute am Landesgericht Wien. (Foto: Artikel Steirer Krone, 10. Mai 2009, S. 26)

Thema Staatliche Kunstförderung

Bereits im Juli 2009 hätte dieser Prozess am Wiener Landesgericht für Strafsachen stattfinden sollen. Es wurde vertagt. In der Zwischenzeit wurde der firme „Krone“-Anwalt schriftlich aktiv und erwirkte einen heute nicht näher erläuterten Beschluss des Landesgerichtes Graz vom 4. September 2009, der in seine Richtung ging. Auf die Frage der Richterin Katja Bruzek „Gibt es irgendwelche Vergleichsmöglichkeiten?“ antwortet Krone-Anwalt: „Sicher nicht!“ Trotzdem bleibt das Gesprächsklima – wie immer bei Medienverhandlungen – betont schulbubenfreundlich. Aber es geht um Grundsätzliches. Um Kulturförderung und die Frage: Was darf als Steuermittel in welche Kunst investiert werden? Die Ausstellung lief im Grazer „Joanneum“. Zeugen sind heute nicht da, um dazu zu erzählen.

Die amtlichen Zeugen [Liste] haben sich alle entschuldigt. Die Leiterin der Kulturabteilung DDr. Russ hat zu ihrer Entschuldigung aber eine „Förderungsvereinbarung“ ans Wiener Gericht beigeheftet. Das ist dann doch eine Entschädigung für den Zuhörer. Auch der „Krone“-Anwalt Michael Rami ist neugierig. „Darf ich mal sehen bitte?“, sagt er und geht zum Richtertisch. Er studiert sie bei seinem Tisch. Dann blickt er auf: „Hm, hm? 500.000? Der Doktor Flecker hat nur gesagt 50.000 Euro Förderung. Wir haben extra nachgfragt.“

„Null vergessen“

Das bestätigt auch die Richterin, mit Blick in den Akt: „Das hat er gesagt. 50.000 hat er gesagt.“ Anwalt Gerald Ganzger mit modischer Brille wendet ein, dass er es in seiner Zeugeneinvernahme irrtümlich falsch gesagt hat: „Ja, er hat gesagt, aber das war ein Irrtum.“ Richterin, nachdenklich: „Er hat eine Null vergessen…“ Rami: „500.000…das sind 7 Millionen Schilling?“ Ganzger: „Für das gesamte Projekt.“ (Es war eine Großausstellung, der „Riesenjoint“ nur ein Exponat, jedoch ein auffälliges.) Rami: „Na hearns, für den Riesenjoint? Ich mein, der ist groß und natürlich teuer.“ Ganzger: „Na, net für den Riesenjoint. Sondern für die gesamte Ausstellung!“ Krone-Anwalt Rami freut sich diebisch und beantragt von der „Förderungsvereinbarung“ gleich eine Abschrift bei der Richterin: „Jetzt ist es offiziell. Das hatten wir bisher noch nicht.“ War es Absicht oder Irrtum? Flecker sprach in seiner Zeugeneinveranhme von „50.000 Euro“. Die Fördervereinbarung belegt jedoch eine zehnfach höhere Subventionshöhe als vom Kläger in den eigenen Aussagen festgehalten. Aber die Summen sind nur Geplänkel.

Kunstfreiheit versus Pressefreiheit

Die Schwierigkeit bei diesem Prozess ist, dass hier beide Seiten für „Freiheiten“ im Einsatz sind. Freiheiten, die sie meinen. Gerald Ganzger (eher dem einen politischen Lager zuzurechnen) tritt für den Kulturlandesrat, somit für „Kunstfreiheit“ ein. Anwalt Michael Rami (eher dem anderen politischen Lager zuzurechnen) tritt in diesem Verfahren für „Pressefreiheit“ ein.

Corpus Delicti in einem Wiener Medienstrafverfahren: Der aufblasbare Riesenjoint aus Graz. Die Steirer KRONE attackierte das Kunstprojekt mit scharfen Tönen, die Wiener Presserichterin sprach sie frei, da es sich um Wertungen und nicht um Üble Nachrede handelt. (Foto: Kronen Zeitung Steiermark, 5. Mai 2009, S. 17)

Der durchschnittliche Bürger würde meinen: Kunstfreiheit und Pressefreiheit sind ein und die selbe Sache. Doch dort, wo politische Interessen ins Spiel kommen, können sie kontrahieren. Die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit können konträre Dinge werden.

Staatskünstler

Künstler, so sie nicht Kirchenglasmaler sind, sind meist liberal, lieben das Rudelbumsen, Kiffen, Saufen, gefährden unsere Kinder, die Moral der Alten und sie leben vom Staat. So, sanfter umschrieben, sagen es Boulevardzeitungen, weil das die gängige und weitverbreitete Meinung ist. Daher werden diese Leute auch „Staatskünstler“ genannt.

Zeitungen wiederum verbreiten – etwas im Gegenteil dazu – das normierte Grundwissen zur Gesellschaft und legen den Massstab für die Lesererwartung an dem an, was im bürgerlichen Gesetzbuch einmal als das „durchschnittliche Volksempfinden“ beschrieben wird. Das „durchschnittliche Volksempfinden“ ist mehrheitsfähig. Daher orientieren sich Zeitungen aus Überlebens- und Expansionstrieb am „durchschnittlichen Volksempfinden“. Damit kann man nicht viel falsch machen. Die Leser werden immer mehr und der Kunde ist König.

Zensurverbot der Kunst

Genau hier ist die Schneise, wo das System in sich brüchig wird. Wenn „Kunst“ und „Presse“ in harten Fragen aufeinanderprallen, vergisst die Presse, dass die Freiheit der Kunst seit 12. Mai 1982 im Verfassungsrang des Staatsgrundgesetzes Artikel 17a steht. Unantastbar durch Gesetze, antastbar jedoch durch die Mehrheit, die sich in großen Zeitungen repräsentiert. Die Kunst und ihre Arrangements stehen laut Bundesverfassung durch den Beschluss von 1918 in der provisorischen Nationalversammlung im Freiraum.

Die Kernformel lautete damals: „Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.“ Dieser neuen Möglichkeit der „Freiheit der Kunst“, zu der gewöhnlich auch die Freiheit der „Presse“ zugerechnet wird, sind aber heute durch die Zeitungen Schranken auferlegt. Und damit wird die Sache zum Politikon und sichtbar wie ungleich die Geschwister „Kunst“ und „Presse“ sind. Betreffen „Zensurversuche“ die Presse, etwa beim „ORF“, schließen sich wie kürzlich ganze Zeitungen zu einem Verband „gegen Zensur“ und „politische Intervention“ zusammen. Betreffen „Zensurversuche“ die Kunst (bildende, darstellerische oder szenisch-filmische), geht weniger Raunen durch die Presselandschaft, da es nicht das gedruckte Wort betrifft.

Woodstock historisch

Die Ausstellung „absolutely free“ war eine Revue der Ereignisse vor 40 Jahren. Die zweitgrößte Zeitung der Steiermark nahm das zum Anlass, Wert- und Moralvorstellungen zu transportieren. Der geldgebende Politiker Kurt Flecker wehrte sich mit (insgesamt drei) Klagen. Obwohl er als „Haschisch-Kurtl“ bezeichnet wurde, verlor er alle Klagen. Die „Kronen Zeitung“ sagt, dass sie gegen die Ausstellung war, weil sie falsche Werte zeige. Sie repräsentiert mit ihren Schreibern eine mehrheitsfähige Meinung, die das Minderheitenprogramm Kunst rasch überlagert.

Gericht: „Wertung“, da „politische Verantwortung“ vorhanden

Was sagt die Wiener Richterin, streng nach dem Mediengesetz? Sie sagt, mündliches Urteil am 18. September 2009: „Die Klage mit Antrag auf Gegendarstellung und Entschädigung wird wie der Antrag auf Veröffentlichung des Urteils abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger.“ Es „kommt klar hervor, dass es sich um eine Wertung handelt.“ Der Kläger „kann sich der politischen Verantwortung nicht entziehen“, wurde die Ausstellung doch „mit einer erheblichen Förderung“ ausgestattet. Außerdem werden in der Ausstellung „alle Drogen beschrieben“, kritisiert die Richterin. „Die Kritik, die geäußert worden ist, ist berechtigt.“ Krone-Advokat Michael Rami gewinnt (im Namen der Pressefreiheit) und macht Rechtsmittelverzicht. Klägeranwalt Gerald Ganzger gibt „keine Erklärung“ ab.

Anwalt Ganzger spricht nach dem Prozess davon, dass es eine „Kampagne der Krone“ war. Er sagt auch, dass es seit 2007 immer schwerer würde, dass „Politiker gegen Medien Recht bekommen“. Seit damals ist die Europäische Rechtssprechung, aber auch jene des OGH in Wien so gefestigt, dass Politiker mit Klagen nach „Übler Nachrede“ kaum mehr durchdringen. Sagt der Anwalt, der die Israelitische Kultusgemeinde und viele nahestehende Personen der Wiener SPÖ vertritt.

Vor zwei Wochen verlor Rami

Aber auch Privatpersonen. Das Match Ganzger gegen Rami findet oft statt. Und einmal ist er durchgedrungen. Vor zwei Wochen am Wiener OGH im Leib- und Lebensfall Kampusch. Hier siegte Ganzger vor dem Höchstgericht rund um Disco-Fotos in der Zeitung Heute. Die Fotos, die Natascha Kamputsch beim Tanzen zeigten, wurden endgültig untersagt. Klagsgegner war Michael Rami, der die Zeitung vertrat. Privatpersonen wird im Medienrecht jedoch ein anderer Status eingeräumt als öffentlichkeitserfahrenen Lenkern des Staates, die den Karren in Bewegung halten. Private bekommen meist Entschädigungen von Medien, Politiker kaum.

Wie nun am Fall Kurt Flecker zu sehen, der medial hart rangenommen wurde und trotzdem kein Recht bekommt. Fazit: Alle Prozesse verloren, „Haschisch-Kurtl“ genannt. Aus Sicht von Fleckers Anwalt hatten die Klagen aber einen Sinn: „Nach unseren Klagen hat die Krone die Kampagne eingestellt.“ Es blieb bei diesen beiden Artikeln.

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Archivschublade zum Thema „Riesenjoint“:
Presseaussendung der FPÖ Steiermark (hier ist schon die Rede von „500.000 Euro“ Subvention, 15. Mai 2009)
Webseite zur Veranstaltung „absolutly free“ (Ausstellung lief von 1. Mai bis 15. August 2009, nun beendet)
„Er hat die Kunst vor Polemik geschützt“ (Der Standard, 17. September 2009)

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Lesestoff für Leseratten rund um „Kunstfreiheit“ und „Pressefreiheit“, das ungleiche Geschwisterpaar. Beide Bücher sind brauchbar zur Schärfung des Augen-Blicks:

150 Jahre Kunstskandale und Zensurversuche zusammengefasst von Sabine Fellner. (Standplatz: Bucharchiv Oswald 1090)

Große Debatten rund um Kunst, öffentliche Kritik und Zensur zu Fällen zwischen 1982 und 1990. Zusammengefasst von Gerhard Ruiss und Hannes Vyoral. Noch immer ein sehr dokumentarisches Buch über ein Jahrzehnt. Nachdem der Herausgeber 1989 nach Wien gekommen war, das erste Buch, das er mit Lineal durchgearbeitet hat und bis heute hütet. (Standplatz: Bucharchiv Oswald 1090)

Marcus J. Oswald (Ressort: Medienrecht, Kronen Zeitung, Gerichtssaal) – 18. September 2009, Saal 305, 10 Uhr 00 – 10 Uhr 09