Beschlagnahmungen von Juli bis Oktober 2013

Die deutsche BPjM setzt Medien auf den Index. (Foto: Logo)
(Wien, im Oktober 2013) In den letzten drei Monaten wurden in Deutschland wieder einige Medien, Tonträger, Videofilme, Computerspiele und Bücher beschlagnahmt respektive auf den „Index“ der jugendgefährdenden oder jugendgefährenden und strafrechtlich relevanten Inhalte gesetzt.
Nie wieder arbeiten – NWA
Highlight des dritten Quartals 2013 war sicher die Musik-CD „NWA“ des Bushido-Schützlings „Shindy“. Der Rapper brachte die CD im Label bushidoersguterjung GmbH am 12. Juli 2013 heraus, doch schon am 16. Juli 2013 brachte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am Amtsgericht Berlin einen Antrag auf Beschlagnahme ein, der am 19. Juli 2013 bewilligt wurde. Wie immer bei Rappern machen mehrere Leute, sogenannte Gastsänger, auf Alben mit. In diesem Fall ist auf vier der 14 Tracks Bushido zu hören, auf drei anderen Songs sind Gastsänger wie Julian Williams und Eko Fresh. Indizierungsgrund waren die Songs Martin Scorsese, Springfield, Kein Fick und Stress ohne Grund. Bei letzterem sahen sich deutsche Bundespolitiker zur Anzeige gegen Bushido angeregt.
In einer Erklärung thematisiert die Bundesprüfstelle den Fall auf ihrer Webseite. „Das Gremium stufte Inhalte der CD als jugendgefährdend ein, weil sie verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren. Den Jugendschutzbelangen war nach Abwägung mit der Kunstfreiheit der Vorrang einzuräumen.“ Der Tonträger darf zwar weiterhin verkauft werden, jedoch nur mehr an Erwachsene und „unter dem Ladentisch“. Bewerbung auf Webseiten und im Versandhandel sind gegen Pönale untersagt.
Am 5. September 2013 wurde die „Causa Bushido/Shindy“ rechtlich im Sinne des Jugendschutzes bestätigt und die Beschlagnahme wurde verlängert. Die Gründe blieben die gleichen, diesmal befasste sich das „12-er-Gremium“ der Bundesprüfstelle mit dem Medienwerk.
+++
Auch sonst gab es in deutschen Landen Arbeit für die Jugendschutzkommission. Im Video- und Gamemarkt wird gemordet, geschossen und getötet, im Musikmarkt zur Gewalt aufgerufen. Daher wurden zahlreiche Indizierungen vorgenommen. Sie sind entnommen dem deutschen Bundesanzeiger und werden hier gelistet.
Bücher:
Mit Beschluss vom 31. Juli 2013 wurde der rechtsradikale, deutsche Theologe Johannes Rothkranz und sein weltverschwörerisches Buch „Protokolle des Weisen von Zion – erfüllt!“, Band II Teil 1, Anton S. Schmid-Verlag auf den Index gesetzt. Laut deutscher Bundesprüfstelle hat es jugendgefährdende und strafrechtlich relevante Inhalte.
Musik:
Mit dem gleichen Kriterium „jugendgefährdende und strafrechtlich relevante Inhalte“ wurden mit Kundmachung am 31. Juli 2013 im deutschen Bundesanzeiger zwei Musikstücke belegt:
Zum einen die Gruppe Erschiessungskommando mit dem Lied „Todesmarsch“, verlegt im Verlag Freivolk, unbekannter Adresse. Die Gruppe No Alibi, die allerdings in Buffalo/USA beheimatet sein soll, darf ihr Lied „Wickedness of Mankind“ nun ebenfalls in Deutschland nicht mehr verbreiten und verkaufen.
Als „jugendgefährdend“, ausgeschlossen vom Freiverkauf an alle Altersgruppen, wurden mit Kundmachung am 31. Juli 2013 im deutschen Bundesanzeiger vier weitere Bands und ihre Lieder eingestuft:
Die Gruppe Häretiker mit ihrem Musikstück „Die Fessel reißt“, verlegt bei National Resistance Records in Alzey, wird als „jugendgefährdend“ eingestuft. Ebenso die Gruppe Hassgesang mit dem Lied „Generation, die sich wehrt“, verlegt bei PC Records in Chemnitz. Ferner die Gruppe Die Liebenfels Kapelle (DLK) mit dem Stück „Erhebe Deine Stimme“, verlegt bei Front Records in Falkenhain. Außerdem die Gruppe Confident of Victory, die ihr Stück „The Unfeeling“ bei Gjallahorn Klangschmiede in Ludwigshafen an die Öffentlichkeit brachte. Alle vier Gruppen sind dem rechtsradikalen Milieu zuzurechnen. Ihre Musik, so man es so nennen darf, erhält ein Jugendverbot und darf an Jugendliche nicht verkauft werden.
Video:
Neu unter den Filmen, die „jugendgefährdend“ sind, ist mit Kundmachung vom 31. Juli 2013 der Horrorfilm „The Forsaken – Die Nacht ist gierig“ (Sony Pictures Home Entertainment, München), der bereits 2006 in ähnlicher Form indiziert wurde. (Entscheidung Nr. I 31/13 vom 1. Juli 2013)
Vielfach kommen alte Horrorfilme aus den 1980er Jahren auf neuen Datenträgern heraus. Sie werden dann neu indiziert. Der Film „The House by the Cemetery“ (dt. Das Haus an der Friedhofsmauer) wurde bereits 1983 ediert, damals von UFA Werbefilm GmbH + ATB mit Sitz in Düsseldorf vertrieben und durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit der Entscheidung Nr. 1574 (V) vom 25. April 1983 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 116 vom 28. Juni 1983) als nicht-jugendfrei indiziert und vor Ablauf der in Deutschland gesetzlichen 25 Jahre-Dauer einer „Listung“ mit der Entscheidung Nr. 8201 (V) vom 20. Mai 2008 folgeindiziert. Nun kam das „Haus an der Friedhofsmauer“ mit englischen Titel als „Blue Ray“ wieder in den deutschen Heimkino-Markt hinein und daher wurde der Film mit Kundmachung am 30. September 2013 auch in der englischen Fassung indiziert und darf an Jugendliche nicht ausgegeben und verkauft werden. (Entscheidung Nr. I 35/13 vom 2. September 2013)
Beitrag mit weiteren Beispielen wird fortgesetzt…
Verwendete Quellen:
Deutscher Bundesanzeiger, BM f. Justiz, Berlin (Link)
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM, Bonn (Link)
Nomos Verlag, Bonn (Link)
Marcus J. Oswald (Ressort: International, Deutschland, Medienrecht)
Kronen Zeitung beginnt neue Anti-Atom-Kampagne 2011
Als Journalist versuchte ich die demokratische Grundstimmung stets zu verstärken. Nie ging es mir dabei um Macht. Das warf man mir zwar oft vor, und ich erwiderte dann: ‚Lieber streichle ich unseren Hund daheim, als Macht auszuüben.‘ Mich auf der Bühne des Lebens zu spreizen, ist nicht meine Art. (…)
Was hat zum Beispiel den besonders populären Bundeskanzler Kreisky seinerzeit dazu veranlasst, das Atomkraftwerk Zwentendorf gegen den Willen der Mehrheit durchsetzen zu wollen? Er meinte wohl, das Gewicht seiner Persönlichkeit werde bestimmend genug sein, den Volksentscheid für sich und damit für den Bau des Atomkraftwerks ausgehen zu lassen. Was hat den Bürgermeister Felix Slavik dazu bewogen, sich gegen die Wiener zu stellen, als sie die Öffnung des Sternwarteparks verlangten? (…)
Und dann Hainburg: Wie konnte der ÖGB annehmen, dass er sich gegen den so stark spürbar gewordenen Willen der Österreicher, das Land vor Zerstörungen der Umwelt zu bewahren, durchsetzen werde?“
(Hans Dichand, Im Vorhof der Macht, S. 13, 14 und 15)
„Zähigkeit: Für den Normaljournalisten ist das ja gar nicht erlaubt. Für ihn gilt: ‚Darüber haben wir schon einmal geschrieben, darüber können wir nicht noch einmal schreiben, wir müssen aktuell sein.‘ – Die Aktualität der Krone ist hingegen ganz umgekehrt: Immer dran bleiben, bis wir gewonnen haben. Die Hainburger Au ist jetzt der Nationalpark Donau Auen, international anerkannt und geschützt; die Semmeringbahn ist jetzt Weltkultur-Erbe der UNESCO. Kurz: Es lebe der Kampagnenjournalismus der Krone. Viele Kampagnen der Krone mündeten in Volksbegehren oder Volksabstimmungen, wobei dann die Krone nachmals kräftig nachschob. Manche erreichten weit mehr als eine Million Unterschriften. Volksabstimmung gegen Atomkraftwerk Zwentendorf, 1978, 1. 6 Millionen Nein-Stimmen; Volksabstimmung über den EU-Betrittt, 1994, 3.1 Millionen Ja-Stimmen; Volksbegehren gegen Atomkraftwerk Temelin, 2002, 915.000 Unterschriften. Ich bin stolz auf solchen Populismus. Das ist journalistische Arbeit für Österreich. Das nenn ich Edel-Populismus.“
(Günther Nenning, Eine Krone Bitte, S. 52 und 53)

Obwohl das Euratom-Volksbegehren soeben gescheitert ist, beginnt die Kronen Zeitung nun eine eigene Kampagne. (Foto: Aufkleber, 4. April 2011)
(Wien, im April 2011) Der Kampagnen-Journalismus gehört zur größten Tageszeitung Österreichs „Kronen Zeitung“ wie der Gesang zum Heurigen vergangener Tage. Der breit aufgestellte Kampagnen-Journalismus in der großen Boulevard-Zeitung entstand in den siebziger Jahren, als man Strömungen der Gesellschaft aufgriff und vertiefte. Das Wesen der Kampagne liegt in der Redundanz und Wiederholung, bei leichter Variation der Kernthese. Auf jeden Fall darf die Kampagne nicht von politischen Verbänden ausgehen, sondern sie muss aus der Angst der Bevölkerung Nahrung beziehen.
Kampagnen nur mit Themen aus Bevölkerung
Klein-Kampagnen scheiterten in der Kronen Zeitung immer wieder. So ist kaum jemandem der Inhalt des „Bauernmanifests“ noch bekannt. Diese „Krone“-Kampagne ging von politischen Strukturen aus und scheiterte, weil die Bevölkerung achtungsvoll weiß, dass Bauern nur fünf Prozent der Bevölkerung ausmachen, aber ohnehin überdurchschnittlich stark – etwa im Parlament – repräsentiert sind.
Anders bei Themen wie Atomdrohung, Gendrohung oder EU. Hier hatte die „Kronen Zeitung“ eine führende Rolle und die entsprechenden Begehren vom Volk wurden ein Erfolg.

Von allen 34 Volksbegehren, die es bisher in Österreich gab, schnitt das Euratom als zweitschlechtestes ab. (Tafel: Volksbegehren, Source: Bürgermeisterzeitung 2011_03)
Zur Großansicht (1227 x 855 px)
Dieser Tage endete das „Euratom“-Volksbegehren und es wurde das zweitschlechteste aller 34 Volksbegehren. Es ging von einer Aktionsgruppe von Oberösterreich aus, die aus der Anti-Temelin-Bewegung kommt und es erreichte nur 98.698 gültige Eintragungen. Damit wurde die Schallmauer von 100.000 hauchdünn verfehlt. Das Anliegen, aus dem EU-Atomvertrag auszusteigen, muss daher nicht im Parlament behandelt werden.
Euratom-Volksbegehren gescheitert: Nur 98.698 Unterschriften
Gute Ergebnisse wurden in Vorarlberg (4,77%), Oberösterreich (2,08%), Niederösterreich (1,44%) und Salzburg (3,09%) erreicht. Die Organisatoren Roland Egger und Gabriele Schweiger sehen eine neue Anti-Atom-Bewegung trotz des knappen Ergebnisses. Umweltminister Nikolaus Berlakovich würdigt das Anliegen, erwähnt aber, dass laut Verfassungsdienst ein Ausstieg aus dem Euratom-Programm zugleich ein Ausstieg aus der EU bedeute. Das Volksbegehren habe von Beginn an mit populistischen Argumenten für den Atom-Ausstieg (zugleich EU-Ausstieg) geworben, kritisiert ein anderer „Anti-Atom-Berater“ mit Namen Radko Pavlovec. Es sei daher zurecht bei der Bevölkerung nicht angekommen. Das Volksbegehren nahm die Hürde für die Behandlung im Parlament nicht.
Doch nun beginnt die „Kronen Zeitung“ eine neue Kampagne.

Am 15. März 2011 bringt die Kronen Zeitung eine 13 Seiten lange Bildreportage aus Japan und deutet auf der Titelseite den Start einer neuen Kampagne an. (Foto: Kronen Zeitung, 15 März 2011; Source: Titelseitenarchiv Oswald 1090)

Die Kronen Zeitung will die Sicherheitsprüfung aller Atomkraftwerke, vor allem der überalterten, unterstützen und vergleicht Österreich nun mit einem gallischen Dorf. (Foto: Kronen Zeitung, 15. März 2011, S 11; Source: Archiv Oswald 1090)
Weil das Euratom-Volksbegehren scheiterte, das vermutlich zu früh kam, nämlich vor japanischen Beben, setzt die „Kronen Zeitung“ nun, wohl zum richtigen Zeitpunkt, nämlich nach dem japanischen Beben, eine Kampagne in Start.
Sicherheits-Chek als Forderung
Es geht nicht um den Totalausstieg aus der Atomkraft, weil das rechtlich mit dem EU-Austritt verbunden wäre, sondern es geht um einen zwingenden „Sicherheits-Check“ für alle AKWs. Mit dieser Forderung bezeichnet sich die „Krone“ nun als „Anti-Atom-Gallier Europas“. Doch geht es nur um den Sicherheitscheck?
In der Petition, die von „Global 2000“ begonnen wurde, aber die „Kronen Zeitung“ als Medienpartner hat, gibt es drei Punkte: 1. Abschalten der Risiko-Meiler. 2. Langfristiger Ausstieg aus Atom-Energie, Wechsel auf Öko-Energie. 3. Euratom-Geld nur für Sicherheitschecks und Abwracken.
„Global 2000“ Mann Klaus Kastenhofer grenzt demnach die Petition auf Machbares und Schwerpunkte ein. „Im Kampf gegen die Atomgefahr an unseren Grenzen liegt die Priorität auf den überalterten AKWs in Deutschland und deren überstürzter Laufzeitverlängerung.“

In langer Tradition - seit Zwentendorf - ist die Kronen Zeitung beim Thema Atom aktiv. Nun will man im April 2011 die Stimmung erheben. (Foto: Aufkleber Rückseite, 4. April 2011)
Die „Kronen Zeitung“ macht sich nun für dieses Thema stark. Man machte auch beim „Euratom“-Volksbegehren mit, aber nicht federführend und daher scheiterte es auch. Durch die zu enge Verknüpfung Euratom-Ausstieg und EU-Ausstieg machten eben nicht mehr Unterstützer mit. Die „Krone“ versucht nun mit konkreteren Anliegen zu punkten. Die Abziehbilder und Postkarten liegen in allen Trafiken stapelweise auf. Die Webseite zur Petition ist auf der http://www.krone.at etwas versteckt. Man findet sie de facto nicht. Es gibt auch keinen Banner oder Hinweis.

Um die Folgekosten in der japanischen Region abzudecken, braucht die Kraftwerkskonzern Tepko nun einen Kredit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Das wird von Experten nur als Anzahlung für die Entschädigung der Umweltschäden gesehen. Grundsätzlich sind alle Kraftwerksbetreiber unterversichert. (Foto: Handelsblatt, 24. März 2011, Source: Archiv Oswald 1090)
Dass Atomkraft das Gegenteil von billig ist, erklärt das „Handelsblatt“ in einem Leitartikel vom 25. März 2011. Unter dem Titel „Die wahren Kosten der Kernkraft“ resümiert das nicht unbedingt Industrie feindlich eingestellte Blatt aus Düsseldorf, dass die Kosten für Atomkraft nur im Normalbetrieb günstig seien. Bei jedem Unfall „explodieren“ diese dann.
Handelsblatt: Japanischer Kraftwerksbetreiber braucht Kredit
So braucht der japanische Kraftwerksbetreiber aktuell, so das „Handelsblatt“, einen Kredit in der Höhe von 17,4 Milliarden Euro. „Nach den Erfahrungen mit der Atomkatastrophe in Tschernobyl (235 Milliarden Dollar Schaden) dürfte diese Summe nur eine Anzahlung sein.“ Da das keine Versicherung trägt, sind Atomkraftwerke nicht rückversichert. Daher zahlt die Zeche bei einem Unfall immer der Steuerzahler und nie der Kraftwerksbetreiber.
Eine deutsche Studie wird zitiert, die davon ausgeht, dass im Fall eines Atomunfalls in Deutschland Schäden bis zu 5 Billionen Euro entstehen können, was das doppelte des deutschen BIP sei. Deutschland sei dann mit einem Unfall pleite. „Es geht um ganz kleine Wahrscheinlichkeiten, die aber zu riesigen ökonomischen Kosten führen“, wird ein Experte der Uni Kiel zitiert. Bei einer angenommenen Schadenssumme von 5 Billionen wäre die jährliche Versicherungsrate 287 Milliarden Euro. Damit wäre Atomstrom, der bisher 20 Euro pro Megawatt kostet (Gas und Kohlestrom: 40 Euro pro Megawatt) schlagartig unleistbar. Leistbar ist er nur, weil die Unternehmen nicht vollversichert sind.
Deutsche Atomkraftwerke sind alle untersichert
Die Versicherung deckt nur einen kleinen Anteil bei Schäden ab, man spricht von Unterversicherung. In Deutschland gibt es eine „Kernreaktor-Versicherungsgesellschaft“, die Haftpflicht bis zu 256 Millionen Euro deckt. Übersteigende Schäden zahlen in einer Abmachung die Kraftwerksbetreiber bis zu 2.2 Milliarden Euro. Danach haften die Unternehmen (RWE und andere) mit ihrem Gesamtvermögen und ist dies aufgebraucht, kommt der Steuerzahler an die Reihe.
Insoweit ist der Tanz mit dem billigen Atomstrom ein Drahtseilakt ohne Netz. Man balanciert und gaukelt Sicherheit vor. Der Strom soll sauber sein und billig. Das gelingt so lange, ehe ein Unfall großer Dimension passiert. Dann kracht eine Region zusammen und vielleicht eine ganze Volkswirtschaft. Es geht eine große Gefahr von den Atommeilern aus. Vor allem, seit die Erdbebengefahr in manchen Regionen der Welt zunimmt.
+++
Verwendete Quellen:
Hans Dichand: Im Vorhof der Macht. Wien, Ibera & Molden Verlag 1996.
Günther Nenning: Eine Krone bitte. Wien, Molden Verlag 2003.
Kronen Zeitung, 15. März 2011 – Im Zeitschriftenhandel um 1 Euro zu beziehen.
Bürgermeister Zeitung März 2011 – Nur im Jahresabo zu 155 Euro pro Jahr zu beziehen.
Handelsblatt, 24. März 2011 – Im Zeitschriftenhandel um 2,90 Euro zu beziehen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Print, Kronen Zeitung)
leave a comment