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NEWS verliert gegen Roland Horngacher – 1.500 Euro Schadenersatz

Posted in Medienrecht, News by Pangloss on 7. September 2009

Die Zeitschrift NEWS ist so etwas wie ein Drittschuldner. Jürgen Roth schrieb ein Buch, NEWS zitierte es und wurde zu einer Geldbuße verurteilt. Man muss über das Medienrecht immer wieder nachdenken. Denn beim Medienkläger handelt es sich nicht um einen aktiven Polizeigeneral, sondern um einen gestürzten General, der aus guten Gründen gestürzt wurde, wie das Oberlandesgericht in seinem Amtsmissbrauchsverfahren festgehalten hatte. Hier ein Auszug aus Roths Buch. Es enthält nur zwei Seiten zu Horngacher. Da Horngacher von Beruf Jurist ist, ist er klagsfreudig. (Fotoquelle: Mafialand Deutschland. Seite 172f., Bucharchiv Oswald 1090)

(LG Wien, am 7. September 2009) Der Ex-General der Wiener Polizei klagte die Zeitschrift NEWS. Sie hatte ihn in einem Beitrag in die Nähe der Russenmafia gerückt. In einem Blitzprozess erscheinen die Parteien nicht. Sowohl Roland Horngacher als auch der Zeuge Jürgen Roth bleiben fern. Am Ende verurteilt die Medienrichterin in erster Instanz die Zeitschrift NEWS zu einem Schadenersatz in der Höhe von 1.500 Euro an Horngacher.

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Zu Beginn ist man guter Erwartung. Der Herausgeber wirft in der Früh dämpfende Tabletten gegen Hüftschmerzen ein und fährt zum Gericht. Im Gepäck hat er das Buch „Mafialand Deutschland“. Er will sich – unter anderem – von Jürgen Roth ein Autogramm holen. Ihn außerdem fotografieren und ihn ein wenig ausfragen. Roth ist der große Hero des Herausgebers. Wie gesagt. Die Erwartung ist groß – und sollte enttäuscht werden. Er kommt nicht.

Roland Horngacher kommt auch nicht. Er ist Medienkläger in einer Sache rund um einen Bericht (oder Kommentar) in der Zeitschrift NEWS. Der Prozess beginnt um 9 Uhr 03 und ist um 9 Uhr 10 schon wieder aus.

Die Richterin Birgit Schneider hat den Akt von einer Kollegin übernommen, sieht aber sofort, dass Jürgen Roth als Beklagter nicht kommt. Sie sagt: „Der Herr Roth kann nicht, will nicht. Ich könnte ihm eine Ordnungsstrafe geben, aber ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist, denn er wird nicht aussagen. Er wird sich auf diverse Entschlagungsrechte beziehen“, so die Richterin vor den Ohren zweier Zuhörer (B&G und ein B&G-Freund).

Das wird wohl so sein, denn Herr Roth ist anderes gewöhnt. Er ist nicht ein kleines Kaliber, der sich von einem Herrn Horngacher vor Gericht zitieren lässt. Er ließ sich vor ein paar Jahren schon nicht davon abhalten, ein Buch über einen russischen Oligarchen erscheinen zu lassen, obwohl man ihm 300.000 Euro auf den Tisch legte. Roth ist also nicht in Wien. Das wars dann auch schon.

Eine Einigung im Vorfeld gibt es nicht. Die Richterin fasst knapp angehalten den Akteninhalt zusammen und sagt, dass es im Akt zwei Schreiben der Rechtsvertreung von Jürgen Roth gibt. Im einen sagt er, dass er „auf jeden Fall als Zeuge zur Verfügung steht“ und dann gibt es ein späteres Schreiben, „wo er das nicht mehr tut“ und vom „Aussageverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen“ Gebrauch machen würde.

Aussageverweigerungsrechte

Dieses Aussageverweigerungsrecht ist die zentrale Säule der publizistischen Arbeit, die, das weiß jeder, der in diesem Sektor arbeitet, Informanten, Ezzesgeber und Quellen vor der Preisgabe schützt wie eine Panzertür. Daher hat es in den meisten Fällen überhaupt keinen Sinn, journalistisch oder publizistisch tätige Personen vor Gericht als Zeugen zu laden. Das Prinzip ist in der Sonderstellung des Publizistik als vierte Säule im Staat begründet. Jürgen Roth, der seit Jahren im Buchsektor mit investigativen Methoden arbeitet, ist schlau genug, dass er davon Gebrauch nimmt. Er nimmt doppelt Gebrauch, denn er erscheint auch gleich gar nicht persönlich.

Im „Fall Horngacher gegen Roth“ ist das genutzte Entschlagungsrecht auch darin begründet, dass Roth die Aussage aus dem Grund verweigern kann, da Horngacher ein weiteres Privatanklageverfahren angestrebt hat (§ 111 StGB – Üble Nachrede) und durch die Verdoppelung dieser Verfahren Roth gut beraten ist, das weiß er natürlich, in einem vorgezogenen „Medienverfahren“ nicht zu Dingen zu sprechen, die im anderen, dem zweiten Verfahren noch einmal Thema sind.

Russenthema

Was ist überhaupt Thema der beiden Klagen des Ex-Generals? Nun, der Buchautor Roth rückte den Wiener Polizisten in die Nähe der Russenmafia. Die Russenmafia ist das Kernthema des Jürgen Roth, keiner im deutschsprachigen Raum weiß so viel wie er. Er nannte in seinem Buch „Mafialand Deutschland“ Horngacher in einem Zusammenhang. Wahrlich nicht lang und breit, sondern nur auf den Seiten 172 und 173. Die bunte Illustrierte „NEWS“, die sich gern in den Mittelpunkt schreibt, zitierte diese Dinge und hat nun das Bummerl.

Es bleibt trotzdem ein müdes Medienverfahren. Richterin frägt: „Vorbringen oder Beweisanträge?“ Beide Seiten: „Nein.“ „Dann bitte ich um die Kostennoten.“ Die erprobten Anwältinnen tauschen ihre Honorarnoten wechselseitig aus und legen der Richterin eine Kopie auf den Tisch. Die Anwältin der Kanzlei Rami verzieht etwas das Gesicht, denn offenbar ist die Honorarnote der NEWS-Gruppen-Anwältin Parenti aus dem Hause Lansky etwas hoch geraten. Man verrechnet eben gern jeden Schritt, die Fortsetzungsanträge und jede interne Kleinkorrepsondenz nach Mafialand Deutschland.

Das Urteil, kurz und bündig: „Im Namen der Republik: NEWS wird zu 1.500 Euro verurteilt. Grund: Roth hat in seinem Buch Horngacher in die Nähe der Russenmafia gestellt und NEWS hat das nachgedruckt. Es wurde eine ‚Gegendarstellung‘ verhängt.“ Wegen der „massiven Anschuldigungen in Zusammenhang mit der Russnmafia“ wurde eine „Geldbuße verhängt“, so Richterin Birgit Schneider. Den Beweisanträgen wie Dokumenten und Urkunden schenkt das Gericht keine Beachtung, etwa eine Liste der Organisation „business organised crime control“, die Roth vorlegen ließ.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. NEWS geht gegen die Strafhöhe in Berufung vor das Oberlandesgericht Wien. Damit die Kanzlei Lansky noch ein paar Notgroschen verdient.

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Autorenwebseite: Jürgen Roth

Marcus J. Oswald (Ressort: Medienrecht, News) – 7. September 2009, Saal 311, 9 Uhr 03 – 9 Uhr 10.